Brief der Facebook-Aktivisten an die Entscheidungsträger

Meine Gedanken dazu finden sich in Kursivschrift.

Sehr geehrte …,

völlig unverständlich ist für mich und über 40.000 weiteren Tierschützer, dass sexuelle Handlungen mit Tieren seit 1969 in Deutschland weder im Tierschutzgesetz noch im Strafgesetzbuch einen besonderen Straftatbestand darstellen.

In der aktuellen Rechtssprechnung findet sich lediglich ein Verbot ohne Sanktion, so dass sich eine alleinige Berufung darauf in der Praxis als schwierig erweist.

Gemeint ist wohl „Gesetzgebung“. Da ist allerdings im Tierschutzgesetz § 17 mit Strafe bedroht:
„Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.    ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2.    einem Wirbeltier
    a)        aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
    b)        länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.“

Wie er oder sie das macht ist also egal, auch wenn diese Schmerzen durch sexuelle Handlungen ausgelöst werden, ist es genauso strafbar.

Auf den ersten Blick erscheint das derzeitige Tierschutzgesetz bei sodomistischen Handlungen, völlig ausreichend. Erst bei genauerer Betrachtung zeigen sich Schwachstellen.

Zum einen muss aufgrund der Kommunikationsbarriere zwischen Tier und Mensch naturgemäß unklar bleiben, wie ein sodomistischer Missbrauch vom Tier empfunden wird, solange aus tierärztlicher Sicht keine Indizien für „erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden“ auszumachen sind.

Hier wird, denke ich, die Kommunikationsbarriere zwischen Menschen und Tieren überbewertet. Jeder, der mit Tieren heutzutage umgeht, kennt die grundlegenden Gefühlsäußerungen. Freude, Abneigung, Schmerz, Trauer – die Grundgefühle sind bei Mensch und Tier gleich. Somit liegt nur dann ein Mißbrauch vor, wenn ein Mensch eventuelle Mißfallens- oder Schmerzäußerungen des Tieres ignoriert und sich zum Erreichen der eigenen Befriedigung darüber hinwegsetzt.

Zum anderen werden hinter verschlossenen Türen missbrauchte Tiere – auch bei offensichtlichen äußeren Verletzungen – in aller Regel keinem Tierarzt vorgestellt.

Das ist jetzt eine Vermutung. Sollte so etwas vorkommen, wäre dieses Verhalten nicht als zoophil zu bezeichnen, weil es den akzeptierten Verhaltensregeln der Zoophilen-Community widerspricht.

Die Bundesjustizministerin und einige andere Politiker sind der Meinung, dass eine Änderung bzw. Ergänzung im Tierschutzgesetz nicht notwendig sei. Wie aus der beigefügten Anlage ersichtlich, hat bereits die Organisation Bund für missbrauchte Tiere e.V. ein Gutachten über die Strafbarkeit der Zoophilie am Beispiel der Bewertung von Beiträgen des Internetforums www.Tierlover.info in Auftrag gegeben, die diese Meinung widerlegt.

Aber selber das Forum scheint man sich nicht genau genug angesehen zu haben – das ist jetzt nämlich jzu finden unter www.tlover.info

Auch wenn es derzeit keine genaue Datenlage zur tatsächlichen Zahl von Tätern und missbrauchten Tiere gibt, stellen sexuelle Handlungen mit Tieren keine Randerscheinung dar, sie werden durch Verschwiegenheit und Tabuisierung nur zu einer solchen gemacht. Spätestens jedoch durch immense Verbreitung entsprechender Foren und tierpornografischer Seiten im Internet wird dies widerlegt.

Man beachte den ersten Satz: Es gibt keine Zahlen. Die immense Verbreitung entsprechender Foren beschränkt sich meiner Kenntnis nach auf 4 (vier).

Tierpornographische Seiten im Internet werden nicht von Zoos für Zoos sondern von Geschäftemachern für gelangweilte Nicht-Zoos gemacht. Sie haben mit der Realität einer zoophilen Beziehung so viel zu tun wie ein Hardcoreporno mit einem durchschnittlichen Eheleben.

Ganz vorne steht der Verein Zeta eV., der zusammen mit dem Zooring um Toleranz und Akzeptanz in der Gesellschaft wirbt. Desorientierte Jugendliche werden dort angelernt.
Laut Schätzungen von Sexualforschern zufolge, kommen ca. 500.000 Tiere jährlich in Deutschland bei diesen Sexualpraktiken ums Leben.

Hier sind mehrere Fehler enthalten.

  • Zeta ist (noch) kein e.V.
  • Der Zooring ist keine Organisation sondern lediglich eine technische Zusammenfassung mehrer inhaltsähnlicher Seiten.
  • Niemand lernt desorientierte Jugendliche an. Das würde auch einer der ZETA-Regeln zuwiderlaufen.
  • Diese 500 000 Tiere, die jährlich durch Zoosadisten umkommen sollen, haben ein ähnlich zähes Leben wie die Steinlaus. Die Zahl wurde vor Jahren von der Sekte „Universelles Leben“ ohne Nachweise in den Raum gestellt. Werden überhaupt so viele Tiere geboren?!

Es werden ganz legal Tiere für Junggesellenabschiede oder andere Anlässe bei Ebay zur Vermietung angeboten. Was mit den Tieren dort geschieht, kann nachher niemand feststellen. Aber ganz sicher ist, das die Würde des Tieres dabei verletzt wird.

Echt? Die Anzeige hätte ich gerne mal gesehen. Vorher glaube ich das nicht.

In England wurde bereits ein besonderer Straftatbestand für sexuelle Vergehen an Tieren eingeführt. Die britischen Strafrechtsexperten bestätigen sowohl die Kriminalität als solche, als auch eine notwendige Ahndung durch das Sexualstrafrecht. Begründet wurde dies insbesondere damit, dass zoophile Handlungen sowohl gegen die Würde von Mensch und Tier verstosse und das Tier keine freie Zustimmung hierfür geben könne. Weiterhin betone man ausserdem den engen Zusammenhang zwischen Tiermissbrauch und Sexualstraftaten. Neueste Forschungen ergeben, dass eine Verbindung zwischen Tier- und Kindesmissbrauch besteht.

In England wurde kürzlich das Strafmaß von lebenslänglich auf höchstens 2 Jahre reduziert. Davon abgesehen ist die Würde des Tieres nur dann verletzt, wenn eine Ablehnung nicht respektiert wird. Zur Kommunikationsbarriere siehe oben. Die Studien, die Zoophilie mit Pädophilie gleichsetzen, hätte ich auch gerne gesehen. Und zwar nicht als quellenloses Zitat aus dritter Hand. 
Anbei überlassen wir Ihnen zu diesem Thema auch gerne eine Studie aus dem Jahre 2005.

Ja, von Bolliger. Der ist aber erstens Jurist und kein Psychologe und zweitens als Initiator des Zoophilieverbotes in der Schweiz nicht zwingend objektiv.

Wir bereiten gerade eine Petition zur öffentlichen Anhörung mit über 50.000 Unterschriften vor. Es werden dieses Jahr in verschiedenen Städten Deutschlands Versammlungen geben, denn wir sind nicht mehr gewillt diesen Zustand hinzunehmen.

Eine Petition bereiten sie vor – da gibt es meines Erachtens keine öffentliche Anhörung. Es sind bislang höchstens 40 000 Unterschriften; wie viele davon gültig sind, ist fraglich. Dieses Jahr kann sie (letzter Stand) nicht mehr eingereicht werden. Wo gibt es denn Versammlungen? Kann man da auch hinkommen?

WIR FORDERN eine ganz klare Formulierung im Tierschutzgesetz, die jegliche sexuelle Handlungen an Tieren verbietet. WIR FORDERN jeglichen Besitz von tierpornografischem Material zu verbieten.

WIR FORDERN eine ganz klare Formulierung im Tierschutzgesetz, dass jegliche Vermietung und jeder Verkauf von Tieren für sexuelle Zwecke verboten ist.

WIR FORDERN von Ihnen, sich dieser Problematik anzunehmen und auf eine Änderung bzw. Ergänzung im Gesetz hinzuwirken und Ihrer Verpflichtung als Stellvertreter des Volkes nachzukommen.

Petitionen sind Bittschriften, so etwas Ähnliches wie Gnadengesuche. Da hat man  nichts zu fordern. Kleiner Tipp von der Gegenseite – wir wollen ja sportlich fair bleiben…

Mit freundlichen Grüssen

…..

Anlagen- Gutachten http://www.bmt-tierschutz.de/Dateien/2009/Gutachten%20Zoophilie%20Leondarakis%20Mai%202009.pdf

Dazu habe ich mich schon an anderer Stelle geäußert:

Man beachte zu diesem Thema außerdem tigerlilys Artikel bmt-tierschutz.de – Gutachten über die Strafbarkeit der Zoophilie.

Studie 2005 http://www.tierimrecht.org/de/PDF_Files_gesammelt/Zoophilie-Studie_10.4.2005.pdf

Außerdem sind mehrere Demonstrationen geplant.
Die erste in Köln am 24.03:
https://www.facebook.com/events/255787144472058/
http://www.youtube.com/watch?v=bfWOFbcnGsU&feature=channel_video_title
Eine Demo in Berlin findet am 30.06. statt, von 12.00 -17.00 Uhr, am Brandenburger Tor (Marschdemo).
Und da wollen wir erst einmal abwarten, wer wirklich kommt.