Wer darf alles um Anerkennung werben und aufklären?

Eigentlich könnte man das Thema schnell abhandeln: Die Freiheit der Meinung bzw. Rede in einer pluralistischen Gesellschaft erlaubt es jedem, um Anerkennung für sich zu werben und aufzuklären. Ob es sich dabei nun um sexuelle Orientierungen oder Krankheiten handelt, ist irrelevant. Seine Schranken findet dieses Recht allenfalls in den einschlägigen Bestimmungen zum Jugendschutz oder zur Pornographie.

Die lesbian, gay, bisexual und transgender-Community zeigt sehr schön, wie man als sexuelle Minderheit – manche würden wahrscheinlich auch bei ihnen die Rede von der Krankheit bevorzugen – für Anerkennung werben bzw. aufklären kann. Insofern ist der bisweilen geäußerte Vorwurf gegen die Zoophilen-Aktivisten, ihr Werben um Anerkennung und ihr Aufklären müsse zwangsläufig mit dem Weiterverbreiten von Pornographie und dem Veranstalten wilder Sexpartys einhergehen, auch nur ein schlechter Trollversuch seitens des Establishments. Wir diskutieren hier doch auch, ohne ins pornographische abzudriften, oder?

Natürlich steht es jedem frei, uns, den Verein, oder das, was wir in diesem Blog machen, für krank oder pervers zu halten. Auch das ist ein Teil der Freiheit von Meinung und Rede. Wer aber Meinung und Rede von anderen unterdrücken will, bloß weil er oder sie sie als „anstößig“, „abstoßend“, „widerlich“, „krank“ oder „pervers“ empfindet – der sollte sich das mit der Freiheit nochmal genauer erklären lassen. Beispielsweise vom Kinderbuchautor Philip Pullman.