Zoosadismus

Zu den übelsten Abgründen, die man sich vorstellen kann, gehören Menschen, die aus sexueller Begierde Tiere quälen. Auf dem zoophilen Tierschutzblog schrieb ich dazu bereits einen Artikel
Gestern erhielten wir eine Anfrage über das Kontaktformular des ZETA-Vereins zu Bildern, die seit einiger Zeit umher gehen und auf denen man sieht, wie ein Mann einen Schäferhundrüden mit dem Namen Trasko aufs Übelste quält. Gefesselt und mit Panzertape geknebelt muss er mit verdrehten Läufen auf einem Tisch liegen. Einläufe, anale Penetration mit Gegenständen und das Verbrennen des Penis mit einem Grillfeuerzeug sind so ziemlich das Schlimmste, was man da sieht. Man mag sich nicht vorstellen, was diese arme Kreatur alles erleiden musste. Solche Bilder tun in der Seele weh.

Solche Abartigkeiten – und damit auch dieser Tierquäler – sind ein Dorn im Auge aller zoophilen Menschen. So sehr, dass schon vor geraumer Zeit einige Zoophile aktiv wurden und nach dieser Person recherchiert haben. Mit Erfolg: Wir wissen, dass dieser Mann in Schweden in der Nähe von Stockholm lebte. Die Taten sind inzwischen etwa zwei Jahre her und es ist sicher, dass dieser Hund leider tot ist. Ein Zoophiler aus unseren Reihen konnte seine IP ermitteln und hat ihn angezeigt. Da es in Schweden die Vorratsdatenspeicherung gibt, ist es ziemlich sicher, dass die schwedischen Behörden den Anschlußinhaber ermitteln konnten. Kurz nach dieser Anzeige war dieser Sadist nicht mehr im Internet aktiv. Leider können wir es nicht genau sagen, aber von schwedischen Freunden haben wir die recht zuverlässige Information, dass er verurteilt wurde und im Gefängnis sitzt.

Auch hier möchten wir nochmal betonen, dass derartiger Sadismus überhaupt nichts mit Zoophilie zu tun hat. Uns ekeln derartige Menschen an und wir sind genauso wie jeder andere normale Mensch daran interessiert, das so etwas bestraft und – sofern es möglich ist – im Vorfeld verhindert wird. Aber, und das muss man auch sagen: Dazu bedarf es keinerlei Änderung vorhandener Gesetze oder gar neue. Das Tierschutzgesetz in Deutschland greift genauso wie das schwedische und sieht Strafen bis zu drei Jahren Gefängnis vor.