Rundschreiben des ZETA-Vereins zur Gesetzesänderung

Liebe Community,

wie Ihr sicher mitbekommen habt, hat der Bundesrat am 01. Februar diesen Jahres mit dem neuen Tierschutzgesetz das sogenannte „Sodomie“-Verbot durchgewunken. Als letzte Instanz muss nun noch der Bundespräsident das Gesetz unterschreiben. Dann ist das neue Tierschutzgesetz rechtsgültig. Für uns Zoophile steht ein entscheidender Satz im neuen Gesetz:

Es ist verboten […] ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen.

Wir können für die Zukunft jedem nur raten, die neue Rechtslage zu beachten, um nicht Gefahr zu laufen angezeigt zu werden. Eine sexuelle Orientierung bzw. Neigung schafft noch keinen Tatbestand und in unserem Rechtsstaat herrscht die Unschuldsvermutung. Ohne hinreichende Beweise kann es keine Strafe geben. Dennoch haben sich einige Zoophiliegegner („Antis“) darauf geeinigt, jeden ihnen bekannten Zoosexuellen und auch jeden, den sie für einen Zoosexuellen halten, nach Inkrafttreten des Gesetzes bei den Behörden zu melden. Auch einige Furries sind im Visier dieser „Tierschützer“, deren Wunsch und Ziel es ist, dass den Angezeigten die Tiere entzogen werden und ggf. ein Tierhalteverbot ausgesprochen wird. Solange jedoch keine sexuelle Handlung nach Eintritt des Gesetzes festzustellen oder zu beweisen ist, gibt es auch nichts zu ahnden.

Es steht auch zu befürchten, dass in Einzelfällen übereifrige Vertreter von Ordnungs- und Veterinärämtern unter Nichtbeachtung dieses Grundsatzes trotzdem Maßnahmen verfügen. Da heißt es dann: Sofort Widerspruch einlegen und einen Rechtsanwalt beauftragen, der eine einstweilige Verfügung erwirkt, damit das Tier bis zur endgültigen Klärung bei Dir bleiben kann. Versucht nicht, auf eigene Faust und ohne Rechtsbeistand mit Beamten zu diskutieren. Im Zweifelsfall gilt „Alles was Sie sagen, kann und wird gegen Sie verwendet werden.“. Ermittlungsbeamte sind darauf geschult, Fragen so zu stellen, dass man sich um Kopf und Kragen redet.  Es empfiehlt sich jetzt der Abschluß einer Rechtsschutzversicherung. Achtet darauf, dass Ordnungswidrigkeitsrecht mit versichert ist, denn ein Verstoß gegen das neue Gesetz ist eine Ordnungswidrigkeit. Natürlich stehen wir auch jedem solidarisch zur Seite.

Sollte Euch jemand auf Verdacht wegen Verstoß gegen das „Sodomie“-Verbot anzeigen, ohne einen Beweis dafür vorlegen zu können, begeht derjenige eine Straftat nach §164 StGB (Falsche Verdächtigung). Wir empfehlen Euch, Denunzianten anzuzeigen, wenn die Vorwürfe haltlos sind.

Das Gesetz ist nun beschlossene Sache. Viele von uns waren überrascht, wie schnell das plötzlich ging. Die Hoffnung, dass das Gesetz im Bundesrat vorerst kippt und in den Vermittungsausschuss verwiesen wird, hat sich aufgrund der Trickserei der schwarz-gelben Koalition nicht erfüllt. Unzufrieden sind sie alle: der Deutsche Tierschutzbund und andere Tierschützer, weil das Gesetz aufgrund massiver Lobbyarbeit eher Agrarnutzungsgesetz heißen müsste. Die Zoophiliegegner sind sauer, weil ihnen das Gesetz nicht weit genug geht. Und wir sind sauer, weil uns das Gesetz viel zu weit geht und wir nun aufgrund unserer Neigung diskriminiert werden.

Wir sind dabei, eine Anwaltskanzlei  wegen einer Verfassungsbeschwerde zu beauftragen. Wir haben schon im Vorfeld Konktakte zu Verfassungsrechtlern und -anwälten geknüpft, sodass uns die Situation nicht unvorbereitet trifft. Alle Experten, die wir fragen konnten, waren sich einig, dass wir allerbeste Chancen haben, das Gesetz zu kippen. Der gleichen Meinung sind auch Verfassungsrechtler wie der ehemalige Vizepräsident des Gerichtes, vor dem wir nun klagen wollen. Professor Dr. Dr. h. c. Winfried Hassemer hat in Interviews im Spiegel und der Süddeutschen Zeitung dieses Moralgesetz scharf kritisiert.

Das große Aber ist jedoch, dass der Rechtsweg teuer ist. Wir erarbeiten gerade mit den Anwälten Möglichkeiten, um Spenden sicher und – für diejenigen, die Wert darauf legen – anonym zu überweisen. Die Gesamtkosten für das Verfahren werden wohl im Bereich von 20.000 bis 25.000 Euro liegen.

Es liegt an uns allen, wie die Zukunft wird. Keiner hat ernsthaft geglaubt, dass jemals irgendwo auf der Welt einmal Zoophile für ihre Rechte auf die Straße gehen würden. Und dennoch, am ersten Februar diesen Jahres ist in Berlin auf dem Potsdamer Platz genau das passiert. Wir haben die Chance, erfolgreich für unsere Rechte zu kämpfen. Der größte Sieg der „Antis“ wäre es, wenn wir nun den Kopf in den Sand stecken und jammern würden „Das schaffen wir eh nie“.

Wir stehen vor der Entscheidung, den Rest unseres Lebens in Freiheit oder in Angst vor Diskriminierung und Verfolgung zu leben. Wenn wir siegen, schaffen wir Recht für die nächsten Jahrzehnte. Wenn das Verfassungsgericht der größten Demokratie in Europa feststellt, dass ein Zoophilieverbot eine Diskriminierung einer Minderheit ist, hat das Auswirkungen auch auf unsere europäischen Nachbarn. Geplante Gesetze wie in Belgien und Schweden werden womöglich gar nicht erst verabschiedet, in anderen Ländern könnte eine Diskussion über die Aufhebung eines solchen Verbotes losgetreten werden. Gemeinsam schaffen wir das!

Liebe Grüße,
ZETA – Zoophiles Engagement für Toleranz und Aufklärung

Link zur Spendenseite des ZETA-Vereins
Spendenseite des ZETA-Vereins

Links mit weiteren Informationen:
Prof. Dr. Renzikowksi in der Legal Trebune
Prof. Dr. Dr. h. c. Winfried Hassemer in der Süddeutschen Zeitung
Richter Dr. Thorsten Gerdes als Experte im Bundestagsausschuss
§164 StGB – Falsche Verdächtigung