Mal wieder, muss man dazusagen. Nachdem 2010 schon die damalige hessische Landwirtschaftsministerin Lautenschläger (CDU) mit der Forderung nach einem Verbot von Sex mit Tieren von sich reden machte, unternimmt nun die hessische Tierschutzbeauftrage Martin (ebenfalls CDU) einen erneuten Vorstoß.
Auch Martin geht hier stillschweigend von der Prämisse aus, dass Tiere unter den sexuellen Avancen von Menschen stets zu leiden hätten. Oder unter den eigenen Avancen, wenn etwa der Hund in freudiger Erregung über das Bein des Besuchers herfällt. Den Nachweis für solche Leiden freilich bleiben Martin und Lautenschläger schuldig. Das hat einen einfachen Grund: Es hat ihn noch niemand erbringen können. Somit stellt sich die Frage, was es eigentlich ist, vor dem Tiere geschützt werden sollen. Schließlich bestimmt schon §1 des bestehenden Tierschutzgesetzes, dass „niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“ darf.
Der Hebel, mit dem Martin nun eine Schutzlücke für sexuelle Handlungen an Tieren zu konstruieren versucht, ist die schwierige Nachweisbarkeit von Schlägen und Tritten, die mit diesen scheinbar zwangsläufig einhergehen. Der Verein ZETA bestreitet das bei Zoophilen aufs Energischste und sieht Tiere als gleichberechtige Partner. Aber vielleicht hätte es auch schon gereicht, wenn die Tierärztin Dr. Martin sich ihres Studiums erinnert oder bei einem Kollegen aus der Praxis nachgefragt hätte. Bei der der künstlichen Reproduktion (immerhin sexuelle Handlungen von Menschen an Tieren!) jedenfalls kommt man erfreulicherweise ganz gut ohne Schläge und Tritte aus. Auch wenn man sich natürlich trefflich darüber streiten kann, ob eine künstliche Besamung nicht genau das ist, was Zoophilen immer unterstellt wird: Eine Vergewaltigung.
Stattdessen aber wiederholt Martin stumpf die Mär von den Tierbordellen und der „Lifestyle“-Entwicklung. Schuld ist, wie könnte es anders sein, das Internet. Belege bleibt sie auch hier schuldig, und dass die einzige Anekdote, die sie zu bieten hat, sich ausgerechnet auf die jetzt schon strafbewehrte Verbreitung tierpornographischer Schriften bezieht, verwundert dann auch nicht weiter. Aber es ist zumindest ein weiteres Indiz: Geschützt werden sollen weniger die Tiere, als vielmehr die eigenen Vorstellungen von Sittlichkeit. Was wiederum ganz gut zur hessischen CDU passt.
http://www.fr-online.de/rhein-main/tierschutzbeauftragte-fordert-verbot-von-sex-mit-tieren,1472796,11567438.html
http://www.fr-online.de/rhein-main/hessen-cdu-will-sex-mit-tieren-verbieten,1472796,2995670.html
http://fxneumann.de/2010/04/09/sex-mit-tieren-netzpolitik-ueber-bande/
Nachtrag
Wenn die Frankfurter Rundschau meint, unangenehme Kommentare zensieren zu müssen, dann halt hier als Ergänzung über den Pädophilie-Zoophilie-Vergewaltigungs-Vergleich:
Völliger Bullshit. Man kann nicht Maßstäbe, die zwischen Menschen gelten, 1:1 auf Tiere übertragen. Nach dieser Logik wäre nämlich auch Tierhaltung Freiheitsberaubung, Kastration Körperverletzung, und Fleischkonsum Kannibalismus. Es gibt einen Begriff dafür, moralische Maßstäbe an andere anzulegen, die man selbst nicht einzuhalten bereit ist: Heuchelei.
Zweitens ist bewiesen, dass Kinder durch pädosexuelle Handlungen praktisch immer Schaden nehmen. Abseits von (jetzt schon strafbaren) Einzelfällen ist das bei zoosexuellen Handlungen aber nicht der Fall. Zutreffen würde der Vergleich wohl allenfalls bei sexuellen Handlungen an Welpen oder Fohlen.
Drittens muss es jedes echte Opfer eines pädosexuellen Übergriffs als üble Beleidigung empfinden, mit Claudia’s Schäferhund oder Pferd auf eine Stufe gestellt zu werden.