Eine der beliebtesten Forderungen aus den Tierrechtskreisen ist, dass wir Zoophilen doch mit unseren realen Identitäten auftreten sollen. Diejenigen unter uns, die dies getan haben – freiwillig oder unfreiwillig – mussten leidlich erfahren, was das bedeutet. Das ganze Repertoire an Denunzierungen, Verleumdungen und Bedrohungen ist ihnen widerfahren.
Angefangen bei getippselten Entgleisungen in sozialen Netzwerken, dem „Anschwärzen“ bei Behörden und Veterinäramt, anonyme(!) Schmäh– und Drohbriefe bis hin zur Denunzierung bei Freunden, Verwandten und Arbeitgebern ist alles schon passiert. Und dies nicht nur einmal, sondern wiederholt und systematisch.
Faschoide Tendenzen waren dabei schon immer erkennbar. Das Offensichtlichste ist die Wiedereinführung des §175 StGB, welcher bis 1969 im westdeutschen Strafgesetzbuch in der von den Nazis 1936 verschärften Fassung Bestand hatte. In sozialen Netzwerken waren häufig Aussagen zu lesen, die Wörter wie „kastrieren“, „aufhängen“ oder „erschießen“ enthielten. Widerlicher waren Shouts, die offen vom „Vergasen“ sprachen oder Sätze wie „Solche kamen früher ins KZ“. Und nicht zu vergessen die widerlichen Bilder von ermordeten Widerstandskämpfern und KZ-Häftlingen in diversen Hassbriefen an ZETA-Mitglieder.
Eine neue Qualität der Hetze erlebte vor einigen Tagen ein Zoophiler, der leider in Tierrechtskreisen bekannt ist. Eine rechtsgerichtete Gruppe mit dem Namen „APC Viking – Div. Mjölnir“ klebte Flugblätter in seinem Umfeld. Das abgebildete Wappen dieser Gruppierung ist dem rechtsradikalen „Wikingerbund“ entlehnt.
Zudem findet sich auf diesem Blatt das aus der Gruppe „Gegen sexuellen Missbrauch von Tieren“ von Ulla Saure stammende Verbotssymbol auf dem Flugblatt.
Noch kann niemand sagen, ob und in wie fern diese „Gruppe“ ernst zu nehmen ist. Sicherheitshalber wurde von uns der Verfassungsschutz informiert. Denn niemand mit klarem Verstand möchte, dass wir eines Tages wieder die alte Nationalhymne „Heil dir im Siegerkranz“ singen müssen.