„Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) begrüßt die Aufforderung des Bundesrates an die Bundesregierung eine Überprüfung des Sodomieverbotes im Tierschutzgesetz vorzusehen. Der bpt fordert, dass Zoophilie/Sodomie wieder unter Strafe zu stellen ist, um betroffene Tiere besser schützen zu können.“
Der Verein „ZETA – Zoophiles Engagement für Toleranz und Aufklärung “ (Zeta-Verein) setzt sich für einen Dialog mit den Tierärzten ein und fordert den Verzicht auf eine pauschale Verurteilung und Kriminalisierung zoosexueller Kontakte. Wir weisen darauf hin, dass die vom bpt hervorgebrachten Argumente undifferenziert und vorurteilbehaftet sind sowie eine Diskriminierung des zoophilen Anteils der Bevölkerung darstellen.
Nachfolgend bezieht der Zeta-Verein dazu Stellung:
Der bpt definiert alle sexuellen Handlungen mit Tieren als „sexuellen Missbrauch“ und spricht den Tieren damit pauschal die Möglichkeit der Freiwilligkeit ab.
Eine Differenzierung des Spektrums der Zoosexualität von der Zoophilie bis hin zum Zoosadismus wird dabei außer Acht gelassen. Es wird die Meinung verbreitet, Zoophile Menschen „halten sich Tiere zum Zweck des Geschlechtsverkehrs“ und „Tiere werden für solche Praktiken vermietet“. Dieses Bild entspricht nicht der Realität, da Zoophile Tiere als Lebenspartner sehen und die Sexualität nur ein Teilaspekt dieser Beziehung ist. Die immer wieder kolportierte Behauptungen, Tiere würden in zoophilen Haltungen vermietet oder zum Missbrauch gehalten werden, sind durch keinerlei wissenschaftliche oder kriminalistische Erkenntnisse belegt und dem Bereich der Mythen und Legenden zuzuordnen.
„Die betroffenen Tiere erleiden starke körperliche und seelische Verletzungen und überleben den sexuellen Missbrauch oft nicht.“
Zoophile Menschen verabscheuen jede Art von Gewalt. Handlungen, welche mit Zwang und gegen den Willen des Tieres ausgeübt werden, sind von „zoosadistischer Art“ und werden nicht nur von den Zoophilen abgelehnt, sondern von ihnen auch verfolgt und den Behörden gemeldet. Eine psychische Verletzung des Tieres kann nur entstehen, wenn der Mensch das Tier zu Handlungen oder Duldung zwingt. Tierquälerei, egal ob sexuell, sadistisch oder sonst wie motiviert, ist durch die bereits vorhandenen Gesetze strafbar.
„Da sexuelle Handlungen an Tieren stets mit einem großen körperlichen wie psychischen Verletzungsrisiko verbunden sind und außerdem ohne vernünftigen Grund geschehen, gebietet es […] derartige Handlungen […] unter Strafandrohung zu stellen.“
Das Verletzungsrisiko ist offensichtlich stark von der Spezies des Tieres sowie von der Art der sexuellen Handlung abhängig. Ein grundsätzliches Verbot stellt daher eine ungerechtfertigte, ungültige Verallgemeinerung aller Tiere sowie aller sexueller Praktiken und aller handelnden Personen dar. Eine psychische Verletzung des Tieres kann nur entstehen, wenn der Mensch das Tier zu Handlungen oder zur Duldung zwingt. Auch hier gilt, dass das Verletzen eines Tieres, egal wie und aus welchen Gründen, durch die aktuell gültigen Gesetze bereits geahndet wird.
Die in der Tierzucht zur Samengewinnung und künstlichen Befruchtung eingesetzten Methoden stellen auch sexuelle Handlungen dar. Da es die Alternative des Natursprungs gibt, sind diese auch nicht zwingend notwendig. Dass in der kommerziellen Tierzucht – insbesondere bei der Zucht zur Fleischproduktion – das Wohl der Tiere respektiert wird, ist auf Grund der verwendeten Hilfsmittel (Fixierung der Tiere, Penetration mit medizinischen Utensilien, etc.) ausgeschlossen. Würde er sich aus Gründen des Tierwohls gegen sexuelle Handlungen aussprechen, müsste der bpt sich grundsätzlich gegen diese Zuchtpraktiken aussprechen. Da es sich bei der kommerzialisierten Tierreproduktion hierbei um ein milliardenschweren lukrativen Geschäftszweig der Tiermedizin handelt, schweigt der bpt jedoch hierzu.
Obwohl dem bpt die Existenz des Zeta-Vereins bekannt ist und der Zeta-Verein ausdrücklich die Zusammenarbeit mit Verbänden und Vereinen, die dieses Thema behandeln, wünscht, zeigt sich seitens des bpt keinerlei Bereitschaft zum Dialog.
Die jetzigen Forderungen des bpt beruhen auf den Aussagen der Initiative „Tierärzte gegen Zoophilie“ und diese wiederum auf Vermutungen, Mutmaßungen, Klischees und Vorurteilen, die durch moralische Normen geprägt sind. Bestenfalls beruhen sie auf der Negativauswahl der in Tierarztpraxen eingelieferten verletzten Tiere, bei denen der Tierarzt die Vermutung einer sexualpraktischen Genese der Verletzungen hegt. In den Tierarztpraxen fällt jedoch die überwiegende Mehrzahl der Tiere, die mit ihrem Menschen in einer glücklichen Beziehung leben und keine durch sexuelle Betätigung entstandene Verletzungen oder psychische Beeinträchtigung aufweisen, nicht auf.
Da der vom bpt genannte „Verbund an renomierten Wissenschaftlern“ nicht erkennbar ist und wissenschaftliche Arbeiten insbesondere bei der Initiative „Tierärzte gegen Zoophilie“ falsch und aus dem Zusammenhang gerissen zitiert werden, fordern wir vor allem den bpt , jedoch auch die Legislative und Exekutive auf, zusammen mit Wissenschaftlern, Tierschützern und Betroffenen eine sachliche und fundierte Diskussionsbasis zu schaffen. Da keine Studien bekannt sind, in der Tiere von zoophilen Haltern untersucht wurden, kann derzeit keinerlei wissenschaftlich fundierte Aussage gemacht werden. Der Zeta-Verein fordert den bpt auf, sich an derartigen Studien sachlich und mit wissenschaftlich neutralem Ansatz zu beteiligen. Wir fordern, auf pauschale Kriminalisierung von zoophilen Menschen zu verzichten, solange dies nicht umgesetzt wurde.