Frankfurter Rundschau, die 2.: Verbot v. Sex mit Tieren gefordert

Vor drei Tagen erschien auf der Homepage der Frankfurter Rundschau ein Artikel über das von der CDU Hessen anvisierte „Verbot von Sex mit Tieren“. Drogenhund hat diesen Artikel bereits an dieser Stelle polemisch behandelt; nun möchte auch ich ein paar Worte dazu sagen.

Es waren kleine Details, an denen die Landwirte aus Groß-Gerau erkannten, dass etwas mit ihren Schafen nicht stimmte. Waren die Tiere zuvor sehr zutraulich, mieden sie nun den Kontakt zu Menschen. Erst als die Tierhalter eine Kamera in ihrem Stall installierten, kamen sie dem Grund auf die Spur. Mehrfach hatte sich ein Mann nächtens in den Stall geschlichen, um die Tiere sexuell zu missbrauchen.

In dem hier beschriebenen Fall wurde ganz eindeutig Fencehopping betrieben. Das heißt, die Täter haben sich unerlaubt Zugang zum betreffenden Gelände verschafft, um dort mit den Tieren (sexuellen) Kontakt zu haben. Ferner werden die betroffenen Tiere als seitdem verstört beschrieben.
So überraschend dies für Sie als Leser sicherlich klingen mag: Der ZETA-Verein verurteilt diese Taten aufs härteste, da hier fremde Rechtsgüter verletzt wurden (siehe unten). Darüber hinaus sind diese Taten bereits jetzt nach geltendem Recht strafbar:

  • Betreten des befriedeten (eingezäunten) Grundstücks: Hausfriedensbruch (§123 StGB)
  • Erschrecken/Verletzen der Tiere: Tierquälerei (§17 TierSchG); Sachbeschädigung (§303 StGB)

Wozu hier also ein weiteres Gesetz, das gezielt Zoophilie kriminalisiert, wenn die Täter doch auch jetzt schon hinreichend bestraft werden können? Nur, um das dringende Bedürfnis der Bürger nach Sittlichkeit zu befriedigen?!

Seit der großen Strafrechtsreform von 1969 ist der sexuelle Kontakt zwischen Mensch und Tier nicht mehr strafbar. Zwar verbietet das Tierschutzgesetz es, Wirbeltieren „aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen“, doch der Nachweis eben dieser „Erheblichkeit“ gestalte sich bei sexuellem Missbrauch schwierig, betont Martin. „Leider haben 40 Jahre Vollzugspraxis gezeigt, dass die tierschutzrechtlichen Regelungen bei dieser Thematik ins Leere laufen.“

Dies bestätigt meine obige Vermutung. Wenn also bei den Tieren kein Leid nachgewiesen werden kann, wird mit der Sittlichkeit argumentiert. Ich möchte zwar keineswegs in Abrede stellen, dass tatsächlich Missbrauch stattfinden kann, ohne dass dies beim Tier nachweisbar ist. Dennoch existieren sehr wohl auch Fälle, in denen der Geschlechtsverkehr einvernehmlich vollzogen wird, womöglich sogar vom Tier selbst ausgeht. Soll gerade in letztem Fall tatsächlich auch die Moralkeule geschwungen werden? Soll der Mensch bestraft werden, obwohl das Tier sichtlich Spaß hat?!

Im Jahre 2011 verzeichnete die hessische Polizei sechs Fälle. Ralf Kurtze vom Landestierschutzverband Hessen berichtet, dass sein Verband ein- bis zweimal pro Quartal mit der sogenannten Zoophilie konfrontiert wird. Die Symptome reichten von Verhaltensstörungen über Wesensveränderungen bis zu Verletzungen im Analbereich. „Wir können die Tiere dann nur versorgen und verhaltenstherapeutisch betreuen“, sagt Kurtze.

Ich wiederhole meine Frage: Sobald beim Tier Leiden auftritt, kann dies bereits jetzt geahndet werden – warum also ein zusätzliches Gesetz? Nur weil es doppelt statt einfach unter Strafe steht, wird das Phänomen trotzdem nicht verschwinden.
Außerdem möchten wir vom ZETA-Verein audrücklich darum bitten, dass Zoophilie nicht mit dem vorsätzlichen oder (grob) fahrlässigen Verletzen von Tieren gleichgesetzt werden soll. Zoophilen steht das Wohl der Tiere an oberster Stelle. Doch es gibt sehr wohl andere Gruppen unter den Zoosexuellen, denen es lediglich um die eigene Befriedigung geht. Und die Absichten und Taten dieses Personenkreises sind definitiv zu verurteilen.

Widerspruch dürfte Martin derweil auf unzähligen Zoophilie-Internetseiten ernten. Dort wird der Sex mit Tieren als – in der Regel – einvernehmlicher Akt dargestellt, den die Tiere angeblich genießen.

Leider gestalten einige Zoosexuelle den sexuellen Kontakt mit Tieren nicht so, dass letztere ihn genießen können, wie die oben zitierten Fälle leider einmal mehr unter Beweis stellen. Trotzdem möchten wir richtigstellen, dass sehr wohl einvernehmlicher und für beide Seiten genussvoller Verkehr möglich ist – Zoophile legen besonderen Wert darauf, dass das betreffende Tier nicht nur die Handlung nicht zu erdulden hat, sondern dabei Spaß empfindet.

„Tiere sind nicht fähig, Einvernehmen zu signalisieren, geschweige denn Folgen abzusehen.“

Es ist richtig, dass das Wahrnehmungsvermögen der Tiere stark von unserem menschlichen abweicht und dass Tieren entsprechend nicht bewusst ist, was Geschlechtsverkehr ist und welche Folgen dieser haben kann. Auch ist es richtig, dass Tiere ihren Willen nicht verbal äußern können.
Doch was man nicht vergessen darf: Tiere verfügen im Gegensatz zu uns Menschen über keine Sittlichkeits- und Moralvorstellungen. Sie unterteilen lediglich in macht Spaß und macht keinen Spaß. Es liegt in unserer Verantwortung, den Kontakt so zu gestalten, dass das Tier Spaß hat. Wenn das Tier dazu gezwungen oder genötigt wird, ist dies allerdings zurecht verwerflich und sollte entsprechend geahndet werden. Außerdem: Das Tier kann einem Individuum seiner eigenen Spezies seine Paarungsbereitschaft signalisieren – warum soll es diese einem Menschen gegenüber plötzlich nicht signalisieren können bzw. warum soll der Mensch nicht fähig sein, Signale zu erkennen, die ein Tier zu erkennen fähig ist?

Zudem hätten amerikanische und deutsche Studien gezeigt, dass „die Grenzen zwischen zoophilen und pädophilen Tätern fließend“ seien.

Hier wird erneut von eine Studie zitiert, die unter Straftätern durchgeführt wurde.
Überdies wird hier die Intention der handelnden Personen absolut falsch verstanden. Uns geht es nicht darum, in irgendeiner Form Macht über andere Wesen auszuüben oder überhaupt anderen Wesen Leid zuzufügen. Wir nehmen (adulte) Tiere lediglich als – genau wie wir Menschen es sind – sexuelle Wesen wahr mit einem eigenen Geschlechtstrieb und wir empfinden (adulte) Tiere als solche als erotisch. Wo liegt das Problem, wenn zwei erwachsene sexuelle Wesen einvernehmlich miteinander sexuell interagieren? Ich möchte nochmals betonen, dass wir vom ZETA-Verein uns energisch gegen jedwede Art von Zwang und Leid aussprechen. Ebenso möchten wir betonen, dass wir uns in keiner Weise sexuell für Kinder interessieren. Wir nennen uns zoophil, weil wir – wie der Name bereits sagt – Tiere lieben.