Wie man mit sexueller Gewalt Politik macht

Es gibt Fälle, in denen Männer Frauen vergewaltigen. Es soll bisweilen sogar vorkommen, dass Frauen Männer vergewaltigen. Jeder Fall sexuell motivierter Gewalt – gegen wen auch immer – ist ein Fall zu viel. Und deswegen muss Heterosexualität verboten werden. Ohne Ausnahmen.

Finden Sie die Schlussfolgerung komisch? Der „Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V.“ (BMT) findet das nicht. In einer Pressemitteilung vom 21.02.2011 fordert er anlässlich eines fotografisch dokumentierten Falls sexuell motivierter Tierquälerei nämlich genau das: ein „Verbot von Sodomie“. Ohne Ausnahmen.

Damit keine Missverständnisse aufkommen: Genau wie der BMT verurteilt auch der Verein ZETA jede Form auch sexualisierter Gewalt gegen Tiere und unterstützt daher ausdrücklich die Strafanzeige gegen den mutmaßlichen Tierquäler. Sollte es zu einer Anklage kommen, stehen die Chancen auf eine Verurteilung wegen Tierquälerei in Anbetracht der Beweislage gut. Denn ähnlich wie bei der Gewalt gegen Menschen, gibt es auch bei der Gewalt gegen Tiere gesetzliche Bestimmung, um die Täter zur Verantwortung zu ziehen, nachzulesen im Tierschutzgesetz.

Dadurch wird aber auch folgendes deutlich: Dass nämlich das geforderte „Verbot von Sodomie“ genauso anmaßend, invasiv und sexualfeindlich ist, wie das eingangs formulierte, hypothetische Verbot von Heterosexualität. Der Schluss vom Vorhandensein von Sexualität auf das Vorhandensein von Gewalt muss hier wie da fehl gehen. Oder, mit den Worten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestags:

„Nach Auffassung des Petitionsausschusses bietet das Tierschutzgesetz, das in § 1 regelt, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf, ausreichende Gewähr dafür, dass Unzucht mit Tieren im gegebenen Fall auch angemessen geahndet werden kann. Wird nämlich ein Tier zu derartigen Handlungen missbraucht, und werden ihm dabei erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt, so kann dies nach § 17 Nr. 2 des Tierschutzgesetzes mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft oder nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 mit Geldbuße bis zu 25.000 € geahndet werden.“

Nota bene: Der BMT sieht das genauso, auch wenn er scheinbar das Gegenteil („Verbot von Sodomie!“) behauptet. Denn wie bzw. warum sonst hätte er in diesem Fall Anzeige erstatten sollen? Das genannte Gutachten bezieht sich dann auch nicht auf einen vermeintlich fehlenden Schutz von Tieren selbst. Genauso wie der Petitionsausschuss konstatiert es lediglich die Legalität sexueller Mensch-Tier-Kontakte, bei denen auf Seiten des Tieres kein Leid nachgewiesen werden kann – und in diesem Zusammenhang auch die Legalität eines bekannten Internetforums für Zoophile. Insofern muss man davon ausgehen, dass es dem BMT weniger um den Tierschutz geht – sondern vielmehr darum, auf dem Rücken einer Minderheit mit einer Politik des Ekels eine gesellschaftspolitische und netzpolitische Agenda voranzutreiben.

Der Verein ZETA setzt sich ausdrücklich für ein partnerschaftliches Miteinander mit Tieren sowie die (insbesondere emotionale) Liebe zu Tieren ein. Eine Liebe, die sexuelle Handlungen einschließen kann, aber nicht muss.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.