Der Zweck heiligt nicht die Mittel

Im weiteren Nachgang zur Demo am 24. März waren unsere beiden Vorstandsmitglieder privat gezwungen, aufgrund von Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Diffamierungen gegen mehrere Personen Strafanzeige zu stellen. Dies ist sehr bedauerlich, da wir mit unserer Anwesenheit eine Dialogbereitschaft zeigen wollten, die jedoch so nicht angekommen ist und von einzelnen Personen sogar ins Gegenteil verdreht wurde. Es gibt Menschen, die meinen, Recht gilt nicht, wenn jemand (aus deren Sicht) verwerflich genug ist.

Seit letzter Woche ist eine dieser Personen, Herr W., mit seiner mutmaßlichen Strafsache an die Öffentlichkeit gegangen. Daher nehmen wir uns die Freiheit, dazu Stellung zu nehmen.
Herr W. schoss auf der Demo unerlaubt Fotos von Vereinsmitgliedern. Nur wenige Tage später fand sich eines der Bilder in Facebook wieder. Damit wurden die Persönlichkeitsrechte unserer Vorstandmitglieder verletzt. Zudem fanden sich nicht nur von Herrn W., sondern auch von diversen anderen Personen Kommentare unter dem Foto, die herabwürdigend und beleidigend waren. Dies hat Herr W. mit der Veröffentlichung bewusst in Kauf genommen. Die beiden Geschädigten versuchten mit Herrn W. Kontakt aufzunehmen mit der Bitte und Aufforderung, das Bild zu entfernen. Herr W. weigerte sich und erst nachdem Facebook benachrichtigt wurde, verschwand das Bild. Die Strafanzeige gegen ihn war dementsprechend eine naheliegende, von Herrn W. durchaus zu erkennende, Schlussfolge.

Letztendlich, das ist auch eine klare Aussage der Rechtsprechung zu solchem Verhalten, hat die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über 50 Tagessätze à 10 Euro, also insgesamt 500 Euro plus Verfahrenskosten, verhängt.

Wie wir lesen können, möchte Herr W. dem Strafbefehl widersprechen. Sein Wunsch ist es, wider jeder Vernunft, seinen Fall publikumswirksam auszufechten, obwohl er weiß, dass dies aussichtslos ist und womöglich zu einer noch härteren Strafe führt. Er begründet es damit, dem ZETA-Verein keinen Sieg „für toleranten und einvernehmlichen Sex mit Tieren“ zu gönnen. Nun, Herr W., es geht nicht um uns und unsere Vereinsziele. Es geht nur darum, dass Rechte für alle Menschen gleichermaßen gelten und Sie Recht gebrochen haben! Weil sich Ihre Opfer wehren und recht bekommen, verdrehen Sie die Rollen und machen aus den Opfern Täter und aus dem Täter ein Opfer.

Es ist traurig, dass Herr W. offenbar meint, dass Rechtsbrüche dann in Ordnung sind, wenn der „Gegner“ es aus seiner Sicht verdient. Noch trauriger ist, dass er für einen Feldzug Geld benötigt, welches er selbst nicht hat und nun von Tierschützern in Facebook erbettelt. Und noch viel trauriger ist, dass es Menschen gibt, die sich seinem Rechtsverständnis anschließen, ihn dafür bejubeln und spenden.

Dies ist nicht der einzige Fall, in dem in der Tierschutzszene Geld gesammelt wurde, um Strafbefehle zu bezahlen. „GesuchteTierquäler“ sammelte Geld, um einen Strafbefehl über 600 Euro zu bezahlen. Das pikante ist, dass geTi nach §184a wegen der Verbreitung tierpornographischer Schriften verurteilt wurde. Auch hier fanden sich genug Dumme Spender, die sich von kruden Begründungen irreleiten ließen und geTi hunderte Euro zukommen ließen.