Dem Zeta-Verein ist kein einziger nachweisbarer Fall eines Tierbordells in Deutschland bekannt. Dass es in Deutschland, wie vom ETN behauptet, 14 Tierbordelle geben soll, ist uns neu und wir haben auch keinen Hinweis, auf welche Quellen sich der ETN bei dieser Aussage stützt. Es gab vor einigen Jahren allerdings eine entsprechende Betrügerbande namens „Zoos4Zoos„. Diese haben behauptet, es gäbe 34 Bauernhöfe verteilt auf 10 Bundesländer. Jedoch hat keiner dieser Bauernhöfe jemals real existiert. Generell sind uns bis heute keinerlei Institutionen bekannt, die sich als Tierbordelle bezeichnen ließen.
Im Jahre 2008 agierte die oben erwähnte Betrügerbande unter dem Namen Zoos4Zoos (Z4Z) bzw. Zoogruppe Deutschland (ZGD). In keinem Falle existieren die von Z4Z versprochenen Höfe und Tiere. Auch die Polizei konnte diese Etablissements nicht ermitteln. Es wurde zwar Geld genommen, jedoch kam für die Geprellten nie der gewünschte Kontakt zustande, und Geld und Anbieter waren alsbald verschwunden. Zahlreiche Personen haben Anzeige wegen Betruges erstattet. Nach unserem Kenntnisstand führten die polizeilichen Ermittlungen nicht weit, so dass Privatpersonen nähere Recherchen angestellt haben. Auf diese Weise konnte eine Wohnadresse in Speyer ermittelt werden, die sich allerdings als falsch erwies, wie ein heutiges Vereinsmitglied persönlich überprüft hat. Ferner existieren in diesem Falle Gerüchte, dass es weitere polizeiliche Anhörungen gab, aufgrund derer der Betreiber der Betrugswebseiten letzendlich ermittelt werden konnte. Ob dies tatsächlich so geschah, enzieht sich allerdings unserer Kenntnis.
Auch die Badische Zeitung konnte trotz intensiver Recherche keine Hinweise auf real existierende Tierbordelle in Deutschland finden.
Grundsätzlich lehnen wir jede Kommerzialisierung zoosexueller Kontakte und damit auch Tierbordelle ab. Sobald es ums Geld geht, besteht die große Gefahr, dass auf das Wohl des Tieres nur noch wenig Rücksicht genommen wird. Wir mögen uns nicht gerne vorstellen, was in einem solchen Bordell mit den Tieren passieren würde, wenn sich diese beispielsweise nach finanzieller Vorleistung des „Kunden“ gegen den Akt wehren. Das Wohlbefinden der Tiere würde in solchen Etablissements vermutlich weder kontrolliert noch gewährleistet sein. Einerseits würde der Betreiber sicherlich wenig Motivation dazu haben, den Umgang der Kunden mit den Tieren zu überwachen und der Kunde würde sich umgekehrt eher ungern beim Akt beobachten lassen. Verletzungen bei Mensch und Tier sind demnach sehr wahrscheinlich und eine Kollision mit § 17 TierSchG unausweichlich. Wirtschaftliche Anreize sind in jedem Fall bedrohlich für die Einvernehmlichkeit sexueller Kontakte. Ein Tier kann wegen des erhofften Gewinns zu Handlungen gezwungen werden, die es nicht möchte, und so Leid erleben. Daher lehnt ZETA gewinnorientierte Modelle von sexuellen Kontakten zwischen Mensch und Tier grundsätzlich ab.
Würde der Verein von solch einem Bordell erfahren, würden wir innerhalb unserer Kontakte ermitteln, wer hinter dem Angebot steckt und die gesammelten Informationen den Behörden übergeben, zusammen mit einer Anzeige u.a. wegen §17 TierSchG. Wenn notwendig, würden wir weitere rechtliche Schritte gegen die Betreiber eines solchen Etablissements prüfen und einleiten.
Sachlich betrachtet sprechen ohnehin mehrere Überlegungen gegen die Existenz eines Tierbordells.
Ökonomische Gründe: Tierbordelle sind schlicht kein Erfolg versprechendes Geschäftsmodell, denn die Kenntnis über ein solches Bordell müsste sich in den Zoo- und Beastiality-Foren verbreiten, um ausreichend viele potentielle Kunden zu erreichen. Damit wären diese Realdaten jedoch öffentlich bekannt und würden von ZETA und auch von einigen Zoosexuellen, die nicht im Verein aktiv sind, zur Anzeige gebracht werden.
Rechtliche und organisatorische Gründe: Ein Tierbordell bekäme mit Sicherheit keinen Gewerbeschein und müsste sich damit entweder unter falschen Angaben anmelden oder komplett am Fiskus vorbei wirtschaften. Darüber hinaus hätte ein Tierbordell keinerlei Möglichkeit, bei seinen „Kunden“ zu kontrollieren, ob es sich bei ihnen tatsächlich um „Kunden“ oder nicht um verdeckte Ermittler handelt.
Tiere, die keine Lust auf Sex mit einem Menschen haben, wehren sich für gewöhnlich. Sei es, indem sie mit ihren Hufen kräftig ausschlagen (Pferd) oder ihre Zähne benutzen, um den anderen wegzubeißen (Hund). Von daher wäre es in einem Tierbordell zur Sicherheit der „Kunden“ nötig, diese Tiere so zu fesseln, dass sie sich nicht wehren können. Schon damit würde ein Tierbordell regelmäßig gegen das TSchG und die Moral der Zoophilen verstossen.
Dem Verein sind auch auch keine Bordelle im europäischen Ausland bekannt. Es soll gerüchteweise in den skandinavischen Ländern Tierbodelle geben. Wir denken jedoch, dass dies genau so spekulativ ist bzw. auf „urban legends“ zurück geht wie die angeblich in Deutschland vorhandenen Tierbordelle.
Die einzige Primärquelle für Tierbordelle in Skandinavien ist ein Blatt namens „24timer“ aus Dänemark (ähnlich einer kostenlosen Boulevardzeitung), welches nicht gerade durch seriösen Journalismus auffällt. Jedoch gibt es wohl zumindest ein Menschenaffenbordell in Borneo, was der ZETA-Verein verurteilt.