Vereinseintragung erneut gescheitert

Leider ist der erneute Versuch, unseren Verein im Vereinsregister beim Berliner Amtsgericht Charlottenburg einzutragen, gescheitert. Unsere Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts wurde nun vom Berliner Kammergericht zurückgewiesen. Begründet wurde es heute in einer Pressemitteilung des Kammergerichts wie folgt:

Der beabsichtigte Vereinszweck ist sittenwidrig. Wer in der Öffentlichkeit für körperliche Liebe eines Menschen zu einem Tier und für entsprechende sexuelle Handlungen um Verständnis werben wolle, verstößt gegen die allgemein anerkannte Sittenordnung. Diese ist in der Rechts- und Sozialmoral fest verankert und stimmt mit der Rechtsordnung überein. Demnach werden sexuelle Handlungen des Menschen an oder mit Tieren abgelehnt und als unanständig verurteilt.

Das Kammergericht beruft sich in seiner Begründung uns gegenüber ausdrücklich auf den 1969 abgeschafften §175b StGB, wonach entsprechendes Verhalten trotzdem gegen die guten Sitten verstoße. Dem halten wir die Meinung des ehemaligen Vizepräsidenten des BVerfG Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Winfried Hassemer entgegen: „Moralische Fragen, und nur darum geht es hier, sollten nicht Sache des Strafrechts sein.“ Wir sind uns sicher, dass er auf Nachfrage das Vereinsrecht von diesem Grundgedanken im deutschen Rechtsverständnis nicht ausschließen würde.

Die komplette Begründung werden wir anwaltlich prüfen lassen, bevor wir über weitere Schritte entscheiden.