Unsere Stellung zum Schächten

Wir wurden gefragt, wie wir zur „helal Schlachtung“ stehen, was das islamisch regelmentierte Schlachten bedeutet. Auffällig insbesondere durch das Schächten, also das betäubungslose Ausbluten eines Tieres.

Ohne groß auf die Religion an sich einzugehen, ist scheinbar eine bestimmte Schlachtmethode von nur bestimmten Tieren in die islamische Tradition aufgenommen worden. Der Islam ist zwar die jüngste der abrahamitischen Religionen aber ist auch bereits mehr als 1000 Jahre alt. Wir sprechen also von einer Tradition, die älter als zuverlässige Anesthetika oder die Naturwissenschaften ist.

Betrachtet man den Kontext der damaligen Zeit, ist dies durchaus eine sinnvolle Methode. Blutverlust sorgt für einen relativ schnellen Kreislaufzusammenbruch und schließlich relativ zuverlässig zum Tod.

Mit moderneren Mitteln kann man wahrscheinlich zu besseren Methoden kommen, aber religiöse Traditionen sind nicht gerade dafür bekannt modernisiert zu werden.

Im größeren Kontext sollte aber jedem klar sein, dass moderne Viehhaltung in der Regel eine Aneinanderreihung von Tierquälerei ist, die ohne jeglichen Respekt vor dem Leben auskommt. Von der Zeugung, über die Geburt, bis hin zum Tod. Manche verschließen davor die Augen, andere versuchen es zu bekämpfen, aber objektiv sind die Probleme weiterhin vorhanden.

Aus diesem riesigen Problemhaufen jetzt genau die Tradition des Islams zu kritisieren ist arg willkürlich. Ich möchte an dieser Stelle daran erinnern, das die Novellierung des Tierschutzgesetzes beschlossen hat, dass man weiterhin unbetäubten Ferkeln die Hoden abschneiden darf, was allerdings nur zur Kastration, nicht zum Tod führen soll.

Bevor wir also versuchen, die Sitten anderer Kulturen zu ändern, sollten wir uns vielleicht an die eigene Nase fassen und versuchen, die Sitten unserer Kultur zu ändern, damit wir überhaupt ein besseres Beispiel schaffen können. Ein guter Anfang ist zum Beispiel bei der Wahl nicht für top-down Parteien zu stimmen, sonst bekommt man am Ende anstatt eines Tierschutzgesetzes ein §175 Revival.