Zoosexualität – Lagebericht aus Frankreich

Ein Gastbeitrag von Charles Menni

Das neue Gesetz zur Bekämpfung von Tierquälerei geht nun in sein drittes Jahr und es ist an der Zeit, eine Bilanz zu ziehen.

Wie wir wissen, hat das Gesetz zwar sein ursprüngliches Ziel, bedeutende Fortschritte im Bereich des Tierschutzes zu erzielen, weitgehend verfehlt, aber es ging mit einem gesetzgeberischen Sprung im Bereich der Zoophilie einher, da es mit einem umfangreichen Strafrechtsinstrumentarium zur Bekämpfung der Zoophilie ausgestattet wurde.

Doch selbst im Bereich des Schutzes von Tieren vor sexuellem Missbrauch ist die Bilanz nach wie vor sehr durchwachsen. Wie die Beispiele aus der Rechtsprechung zeigen, stehen die festgelegten Strafen in keiner Weise in einem angemessenen Verhältnis zu den Leiden, die das Tier erfährt. Die Strafen hängen direkt vom Status des Besitzers ab, der zu einem erschwerenden Umstand erhoben wurde, was die Botschaft vermittelt: Lass die Tiere anderer leiden und du wirst weniger streng bestraft.

Im Bereich der Kriminalpolitik zur Bekämpfung von Sexualstraftaten versprach das Gesetz, den Zoophilen, der als angehender Sexualstraftäter bezeichnet wird, zu fangen und so zu verhindern, dass er in der Folge auch Menschen schädigt. Die Forschung konnte bereits feststellen, dass solche Thesen bestenfalls wissenschaftlich unbegründet und schlimmstenfalls das Ergebnis einer Anti-Zoo-Hasskampagne sind. In der Tat wurde während aller Debatten über Zoosexualität die Existenz von Menschen, die ihre Tiere wirklich lieben – sie als Partner betrachten – sorgfältig verschwiegen, um nur die negativen Fälle zu erwähnen.

Die Kriminalisierung jeglicher Form von Zoosexualität, unabhängig von Zwang oder Gewalt, ist eine äußerst dogmatische Entscheidung. Wenn man sehr konservative Daten über die Anzahl der Insemination von Tieren pro Jahr in Frankreich zugrunde legt, stellt man fest, dass Zoophilie nur 0,1 % der sexuellen Kontakte zwischen Tier und Mensch ausmacht. Darüber hinaus ist anzumerken, dass das Gesetz die Kastration des Tieres ohne medizinische Begründung des Tieres erlaubt. Der Gedanke, dass der Zweck des Gesetzes darin besteht, die sexuelle Integrität des Tieres zu schützen, kann daher leicht widerlegt werden.

Abschließend ist es daher unerlässlich, sich eines vor Augen zu führen: Es gibt Menschen, die sich in ihre Tiere verlieben, deren sexuelle Orientierung auf diese gerichtet ist. Es geht hier also nicht um Kriminalität oder Gewalt, sondern einfach um Liebe und das Zusammenleben. Diese Gesetze und die verwendeten Argumente erinnern direkt an die Kriminalisierung von Homosexualität, als diese noch als abweichend bezeichnet wurde. Dieser Bericht soll daher in erster Linie die Realität der Zoosexualität aufzeigen, eine Realität, die weit von dem Bild entfernt ist, das die Gesellschaft davon zeichnet.

 

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Charles Menni