…. oder wie man bei Gericht irrationale Entscheidungen trifft
Dezember 2009
Wir wollten den Verein eintragen lassen.
Satzung-Gründung
17. Dezember 2009
Das Gericht fragt an, ob zu befürchten sei, daß wir Tiere quälen und/oder Pornos verbreiten.
Registrierung1
27. Dezember 2009
Ich antworte, leicht genervt, daß wir das vorhaben, was in unserer Satzung steht, und sonst nichts. Außerdem quälen wir keine Tiere, weil wir sie nämlich lieben, und Pornos verbreiten wir auch nicht, und wenn wir das täten würde das die gewünschte gesellschaftliche Akzeptanz ja wohl nicht fördern.
Stellungnahme-Vereinsregister.pdf
7. Januar 2010
Das hat die Angestellte des Gerichts wohlnicht überzeugt. Abgelehnt. Grund der Ablehnung: Zoophilie verstößt gegen die guten Sitten. Außerdem werden beim sexuellen Kontakt Tiere gequält. Sachliche Informationen kann sich die Dame nicht vorstellen ohne die Verbreitung von Pornographie.
Mein Fazit: Die Frau hat nicht zugehört oder wollte nicht zuhören. Und Phantasie hat sie zu viel.
Ablehnung.pdf
22. März 2010
Wir beauftragen einen Anwalt (489,44) und beschweren uns beim Kammergericht. Der schreibt auf 12 Seiten nochmal sehr schön auf, was wir ohnehin für selbstverständlich halten, was das Gericht aber (absichtlich?) zu unseren Ungunsten inerpretiert
Beschwerde mit Begruendung
11. Mai 2010
Kammergericht:
Es könnten ja auch Zoosadisten später mal in den Verein kommen. Wir wollen laut Satzung Zoophile unterstützen, da wären ja Zoosadisten auch bei. Und dann werden ja Tiere gequält, und Penetration eines Tieres ist Tierquälerei. Und wenn einer die Filme, die dabei gemacht werden, ansieht, ist das Verbreitung von Tierpornographie und strafbar. Und wenn wir Zoophile unterstützen wollen, dann wollen wir auch die oben angeführten Praktiken unterstützen. (Daß wir am 27.Dezember 2009 schriftlich mitgeteilt haben, daß wir genau dieses NICHT vorhaben, wird geflissentlich ignoriert). Und der Stat muß das ja nicht auch noch durch die steuerliche Bevorzugung als Verein fördern. (Von Gesetzesänderungen steht kein Wort in der Satzung, und über die steuerlichen Vorteile entscheidet das Finanzamt und nicht das Vereinsregister, aber das ist jetzt auch schon egal).
Ablehnung Beschwerde Eintrag
27. Mai 2010
Die Meinung des Anwalts zu dem Beschluß
„Aus dem gesamten Kontext des Beschlusses ist ersichtlich. dass die erstinstanzliehe Entscheidung des Amtsgerichts Berlin unter allen Umständen aufrechterhalten werden sollte. Deutlich wird dies auch in der Auffassung des Kammergerichts (Beschluss. Seite 3, zweite Hälfte), die gemäߧ 3 der Satzung beabsichtigte Information sei nicht neutraL sondern sei sozusagen als Lobbyarbeit zu Gunsten zoophiler Personen zu verstehen, wobei das Gericht dasSatzungsziel der „gesellschaftlichen Akzeptanz“ hier meines Erachtens bewusst missversteht.“
Stellungname Anwalt zu Ablehnung Beschwerde
5. August 2010
Der Anwalt schlägt auf Grund unserer Gedanken eine neue Satzung vor,
Satzungsvorschlag 5.8.2010
Es tut sich monatelang nichts.
Der Vorstand wird nacheinander krank, der Anwalt wird krank, der Anwalt ist verschwunden, hinterher stellt sich heraus, er hat eine eigene Kanzlei mit einem Kollegen aufgemacht und uns in dem Durcheinander vergessen, bevor man ihn und irgendwas bei ihm erreicht muß man x-mal anrufen und wird abgewimmelt. Aber sowas kennen wir ja mittlerweile. Hartnäckigkeit siegt.
9. Juni 2011
Der Verein wird mit neuer Satzung neu angemeldet
satzung-2011-01-08.pdf
ZETA-Antrag-2.-Versuch-Eintragung.pdf
Satzung vom 1.8.2011
13. Juli 2011
Vereinsregister: Ihre Änderungen sind uns egal, ziehen Sie Ihren Antrag zurück, sonst kostet Sie das Geld (als wenn nicht schon ein 4-stelliger Betrag für den Anwalt draufgegangen wäre).
Vorwarnung Ablehnung 2.Versuch
29. Juli 2011
Das tun wir nicht, die Satzung wurde von einem Anwalt auf Grund der vom Kammergericht angemeckerten Punkte erstellt und jetzt tragt das Ding gefälligst ein.
Antwort-nixis-weitermachen.pdf
10. August 2011
Vereinsgericht
Ihr schreibt, Ihr wollt keine Tiere quälen, wir glauben Euch nicht und behaupten, ein Tier könne seinen Willen nicht objektiv erkennbar kundtun und sich nicht gegen zugefügte Schmerzen oder Leiden angemessen wehren. (Haben wir das nicht oben geschrieben, daß wir keine Leiden oder Schmerzen zufügen wollen, und „objektiv“ kann man den Willen von keinem Wesen erkennen, auch Menschen könne einen oder sich selber belügen, im Gegensatz zu Tieren. Und durch das Sammeln und „Zugänglich machen“ von Informationen kann nicht umfassend ausgeschlossen werden, dass keine strafrechtlich relevanten Informationen veröffentlicht werden. (Hattenwir nicht was von „sachlichen“ Informionen in die Satzung geschrieben, und hatten wir nicht geschrieben, wir wollten uns an die Gesetze halten?! Was will sie denn noch? Man kann auch vesehentlich eine Bombe in Form einer Praline auslösen, das heißt aber noch lange nicht, daß man als Verein solche unwahrscheinlichen Zufälle ausschließen muß. Bleiben Sie doch mal auf dem Teppich, gute Frau).
Ablehnung-2.-Versuch.pdf
2. September 2011
Wir legen Beschwerde ein.
Beschwerde gegen den Beschluss Ablehnung 2. Versuch
Nach längerem Hin und her entschließen wir uns, die Satzung noch einmal zu ändern.
Satzung Fassung vom 22.10.2011
30. Oktober 2011
Wir ziehen die Beschwerde zurück.
Beschwerde gegen den 2. Beschluß. Rücknahme
11. November 2011
Mich erreichen Anrufe von der Presse, was denn mit dem Verein wäre, und wie wir denn zur Ablehnung des Kammergerichts stünden, daß man uns abgelehnt hätte, und was wir denn für ein Verein wären… Ich falle aus allen Wolken, später stellt sich heraus, daß das Kammergericht Berlin hat schon am 19.10.2011 einen Ablehnungsbeschluß erlassen und am 11.11.2011 eine entsprechende Pressemitteilung herausgegeben. (Zum Anfang des Karnevals oder was?!)
Pressemitteilung KG
Am 17. November 2011
schickt uns unser Anwalt den Beschluß dann zu, doch schon. Hätte er die Tage erst bekommen. Glauben wir das mal.
Beschluss KG 2.Versuch Ablehnung komplett
Es gab dann noch ein paar Anzeigen, eine Verfassungsbeschwerde, viel Hin und Her
5. April 2012
Wir melden den Verein mit der Satzung vom 22.10.2011 zum 3. Mal an.
Satzung vom 22.10.2011
5. Juni 2012
Wird abgelehnt.
Verstoß gegen die guten Sitten. Sexuelle Handlungen zwischen Menschenund Tieren sind nicht denkbar (frü Sie vielleicht nicht, gute Frau, denkbar ist im Prinzip alles…) Wenn sich ein Verein als juristische Person für Zoophile einsetzt, ermuntert er Nicht-Zoophile, zoophil zu werden, (Blödsinn. Zoophil ist man oder nicht). Ein Tier kann kein Partnerersatz sein, es als Partnerersatz zu behandeln ist nicht artgerechtund daher Tierquälerei. (Wer redet von Ersatz, Partner, nicht Ersatz!).
Ablehnung Zeta 3, AG
2. Juli 2012
Wir beschweren uns.
Beschwerde Amtsgericht Ablehnung Eintragung 3
Exkurs: Verrat von Dienstgeheimnissen?
6. Juni 2012
Das Amtsgericht hat offenbar die Antis informiert.
Amtsgericht informiert Antis
14. Juni 2012
Akteneinsicht
Wir bekommen nur unvollständig und widerwillig Akteneinsicht. Dabei stellt sich immerhin heraus, daß sich das Vereinsregister in Berlin wegen ZETA und das Vereinsregister in Arnsberg wegen ZEAT abgesprochen haben. Die Datenschutzbeauftragten von Berlin und NRW erklären sich später als für solche frechen Kumpeleien von Gerichten nicht zuständig.2.Juli 2012
Dienstaufsichtsbeschwerde wegen der unvollständigen Akteneinsicht.
Dienstaufsichtsbeschwerde Amtsgericht Akteneinsicht5. Juli 2012
Die Präsidentin des Amtsgerichts kann angeblich auf ihre Untergebenen nicht einwirken und leitet den Fall irgendwohin weiter. Wahrscheinlich an den Papierkorb. Nie wieder was von gehört
Antwort Präsidienstaufsichtsbeschwerde wegen Akteneinsicht6. Juli 2012
So ein nicht unterschriebener Wisch hilft Ihnen gar nichts
Nicht unterschriebener Wisch ist nix wert26. Juli 2012
So wär’s richtig gewesen, ätsch
So wär’s richtig gewesenExkurs Ende
5. Juli 2012
Die Beschwerde wegen der Nicht-Eintragung wird ans Kammergericht weitergeleitet
BeschlussAmtsgerichtEintragung Ablehnung Weiterleitung Kammergericht
19. Juli 2012
Die Akten sind beim Kammergericht angekommen
Kammergericht fängt an
3. Dezember 2012
Zum 3. Mal abgelehnt.
Jetzt blieb dem Gericht nur noch der Verstoß gegen die guten Sitten. Die Gesellschaft wäre noch nicht so weit.
Nun ja. Wir arbeiten dran.
Beschluss Kammergericht 3.Ablehnung